01. August2021

Die AOK Sachsen-Anhalt ist dem Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V beigetreten

Das nationale Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs freut sich über den Beitritt der AOK Sachsen-Anhalt zum 01. August 2021.

Die Kosten für die molekularpathologische Diagnostik sowie Zweitmeinung werden für Patienten, welche bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind, fortan im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V übernommen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.

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Ansprechpartner

Kontakt

nNGM Geschäftsstelle
Dr. Anna Kron
Uniklinik Köln
Kerpener Str. 62 | 50937 Köln