Diese Task Force hat einen Vertrag über die Besondere Versorgung nach § 140a SGB V über die einheitliche Kostenerstattung für die innerhalb des nNGM erbrachten Leistungen (umfassende und qualitätsgesicherte molekulare Multiplex-Diagnostik, Beratung) zusammen mit dem AOK Bundesverband ausgehandelt.
Hierzu wurde eine Erweiterung des schon für das Kölner NGM existierenden Vertrags mit den führenden deutschen Krankenkassen auf die nNGM-Zentren angestrebt. Eine Übersicht der aktuellen Kooperationskrankenkassen finden Sie hier.